Unternehmer brauchen Freunde!
Home Wir über uns Kontakt Presse Übersicht
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der wirtschaftliche Verein führt den Namen "Beiratsbörse-OWL e.V.".
  2. Der Sitz des Vereins ist in 33142 Büren, Lindbergh-Ring 1, Gewerbegebiet Airport.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist es, die unternehmerische Planungs-, Entscheidungs- und Controllingqualitäten durch die Zurverfügungstellung von qualifizierten Persönlichkeiten im Rahmen von Beiräten zu erhöhen.
  2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesonderedurch die Gewinnung von Unternehmen und Beiratsinteressierten, die Hilfe bei der Einführung des Beirats, die Vermittlung von geeigneten Persönlichkeiten in Unternehmensbeiräte, das Abhalten von Seminaren zum Thema Beirat und den damit zusammenhängenden Fachbereichen sowie die Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können alle natürlichen (Volljährigen) oder juristischen Personen werden, die die Ziele und Zwecke des Vereins unterstützen.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Der Vorstand entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über die Aufnahme.
  3. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die von der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.
  4. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
  5. Die Mitgliedschaft endet
    1. mit dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitglieds,
    2. durch Austritt,
    3. durch Ausschluss aus dem Verein.
  6. Der Ausschluss muss schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
  7. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die interessen des Vereins verstoßen hat. Regelmäßig liegt ein Ausschließungsgrund im Fall des Vertrauensbruchs sowie der finanziellen Untreue vor. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme (Anhörung) des betroffenen Mitglieds ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam.
 
© 2004 Beiratsbörse-OWL e.V.