§
1 Name,
Sitz, Geschäftsjahr
-
Der
wirtschaftliche Verein führt den Namen "Beiratsbörse-OWL
e.V.".
- Der
Sitz des Vereins ist in 33142 Büren, Lindbergh-Ring 1, Gewerbegebiet
Airport.
- Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
§
2 Zweck
- Zweck
des Vereins ist es, die unternehmerische Planungs-, Entscheidungs-
und Controllingqualitäten durch die Zurverfügungstellung
von qualifizierten Persönlichkeiten im Rahmen von Beiräten
zu erhöhen.
- Der
Verein erreicht seine Ziele insbesonderedurch die Gewinnung von
Unternehmen und Beiratsinteressierten, die Hilfe bei der Einführung
des Beirats, die Vermittlung von geeigneten Persönlichkeiten
in Unternehmensbeiräte, das Abhalten von Seminaren zum Thema
Beirat und den damit zusammenhängenden Fachbereichen sowie
die Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit.
- Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
- Die
Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden aus dem
Verein keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine
Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
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§
3 Mitgliedschaft
- Mitglied
des Vereins können alle natürlichen (Volljährigen)
oder juristischen Personen werden, die die Ziele und Zwecke des
Vereins unterstützen.
- Der
Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Der Vorstand entscheidet
mit Mehrheitsbeschluss über die Aufnahme.
- Gegen
eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach
Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die
von der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden
wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt.
- Ein
Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
- Die
Mitgliedschaft endet
- mit
dem Tod (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische
Person) des Mitglieds,
- durch
Austritt,
- durch
Ausschluss aus dem Verein.
- Der
Ausschluss muss schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied
erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von
sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
- Ein
Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in
schwerwiegender Weise gegen die interessen des Vereins verstoßen
hat. Regelmäßig liegt ein Ausschließungsgrund
im Fall des Vertrauensbruchs sowie der finanziellen Untreue vor.
Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes
die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem
betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung
den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift
zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme (Anhörung)
des betroffenen Mitglieds ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis
zu bringen. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied
durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang
wirksam.
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