§
4 Mitgliedsbeiträge
- Die
Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die
Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
§
5 Organe
- Organe
des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der
Verwaltungsrat
- Die
Mitglederversammlung kann die Bildung weiterer Vereinsorgane oder
Gremien beschließen.
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§
6 Vorstand
- Der
Vorsand besteht aus drei Personen: Dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden
Vorsitzenden
- Der
Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden bilden den
Vorstand im Sinne von § 26 BGB (Vertretungsvorstand). Der
Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich durch den Vorsitzenden,
im Verhinderungsfall durch einen stellvertretenden Vorsitzenden,
vertreten.
- Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
von drei Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt
werden. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Scheidet
ein Mitglied während der Amtszeit aus, kann der Gesamtvorstand
ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen
wählen.
- Der
Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt
alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder
Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere
folgende Aufgaben:
- Die
Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Die
Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie
die Leitung derselben durch den Vorsitzenden oder einen der
stellvertretenen Vorsitzenden.
- Die
Aufstellung des Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr,
Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes.
- Aufnahme
und Mitwirkung beim Ausschluss von Mitgliedern.
- Abschluss
und Kündigung von Arbeitsverträgen.
- Die
Vornahme von einzelnen Rechtsgeschäften bis zur Höhe
von € 5.000,-.
- Der
Vorstand ist in seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn seine
Mitglieder eingeladen und mindestens zwei Mitglieder anwesend
sind.
- Die
Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden oder bei
dessen Verhinderung durch einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden
- auch in Eilfällen - spätestens eine Woche vor der
Sitzung. Der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Die
Einladung kann mündlich erfolgen, wenn keiner der Vorstandsmitglieder
widerspricht.
- Die
Beschlüsse sind nur zulässig, wenn sie übereinstimmend,
z.B. per Telefax, E-Mail, SMS oder fernmündlich, getroffen
werden. Getroffene Entscheidungen sind unverzüglich schriftlich
zu protokollieren und zu betätigen. Der Vorstand beschließt
mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden oder des Dienstältesten.
- Die
Beschlüsse sind schriftlich zu fassen. Die Eintragungen sollen
enthalten:
- Ort
und Zeit der Sitzung,
- die
Namen der Teilnehmer und des Sitzungsleiters,
- die
gefassten Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse.
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